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Leistungen für Unternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften 

Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Beim Jahresabschluss sehen wir unsere Aufgaben nicht in der reinen Vergangenheitsbewältigung. Wir bereiten den Jahresabschluss und die betriebliche Steuererklärung unserer Mandanten auf Grundlage des selbst oder von uns erstellten Finanzbuchhaltung unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften auf. Dabei erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen und schöpfen die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus.

Das Ergebnis ist eine für unsere Mandanten aussagekräftige Auswertung, die ihnen für die zukunftsorientierte Gestaltung ihres Unternehmens von Nutzen ist.

Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Offenlegung Ihres Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger.

Finanzbuchhaltung

  • In der Kanzlei

Sie möchten Ihre Buchführung komplett außer Haus verarbeiten lassen? Sie wollen sich weder mit der Unterhaltung von eigener EDV-Technik (Stichwort elektronische Datenübermittlung) noch mit deren ständiger Anpassung an die sich laufend ändernden gesetzlichen Vorgaben belasten? Eigenes Personal für diese Aufgaben steht Ihnen nicht zur Verfügung?

Wir unterstützen Sie gern. Je nach Ihren Vorstellungen und Anforderungen unterscheiden wir zwischen den Paketen compact, classic und comfort, denn Buchhaltung ist aus unserer Sicht nicht gleich Buchhaltung. Wählen Sie einfach ein Paket aus. Sie bestimmen selbst den Umfang und das Honorar.

Unabhängig davon, welches Paket Sie wählen, setzen wir grundsätzlich eine geordnete Ablage der Buchhaltungsbelege, Kassenbücher und Bankauszüge voraus. Wir begrüßen die elektronische Anfertigung von Kassenbüchern und den elektronischen Austausch der Bankbelege.

  • Angebot für selbstbuchende Mandanten und „Arbeitsteilung zwischen Kanzlei und Mandant“

Sie möchten Ihre Buchführung komplett selbst verarbeiten, weil Sie über entsprechende Kenntnisse bzw. über dafür qualifiziertes Personal verfügen? Ihre Buchführungsunterlagen können Sie nicht außer Haus geben, da Sie ständigen Zugriff darauf benötigen?
Oder Sie möchten eine Zwischenlösung zwischen der Verarbeitung Ihrer Buchführung in Ihrem Betrieb und der vollständigen Verarbeitung in unserer Kanzlei.

Wir unterstützen Sie gern. Wählen Sie ein Paket aus. Sie bestimmen selbst den Umfang und das Honorar.

Lohnbuchhaltung

Für eine korrekte Lohnbuchhaltung ist die strikte Beachtung und damit die genaue Kenntnis des aktuellen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts eine absolute Notwendigkeit. Durch ständige Gesetzesänderungen und den hohen administrativen Aufwand bindet die Lohnbuchhaltung in den Unternehmen erhebliche Ressourcen.

Als Spezialisten auf diesem Gebiet sind wir über die aktuelle Änderungen und neuesten Vorschriften stets bestens informiert und sichern unseren Mandanten dadurch eine effiziente, regelkonforme und zuverlässigen Lohn- und Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter zu. Darüber hinaus stehen wir als Berater für Fragen im Personalbereich gerne zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gern. Je nach Ihren Vorstellungen und Anforderungen und den benötigten Auswertungen unterscheiden wir zwischen den Paketen compact, classic und comfort. Wählen Sie einfach ein Paket aus. Sie bestimmen selbst den Umfang und das Honorar.

Unabhängig davon, welches Paket Sie wählen, setzen wir grundsätzlich vollständige Personalangaben sowie rechtzeitige Angaben zu Personaländerungen voraus. Hierzu halten wir Checklisten und Ausfüllbögen für Sie bereit.

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Kanzlei Kümhof | info@kuemhof.com / +49 (0) 211 302 652 7-0